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Carola Meißner
Familienberatung
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47058 Duisburg

Termine nach Vereinbarung, auch am Wochenende und Abends

Tel.: 0203 5188 2392
Mobil: 0171 8300 932
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Umgangs- und Sorgerecht


Umgangs- und Sorgerecht

Sich sorgen, gemeinsam weiter Verantwortung tragen und teilen, wenn es um die Kinder geht. Das dürfen und sollen Sie als Eltern selbst miteinander besprechen und einvernehmliche Regelungen finden.

Ich kann Sie dabei unterstützen, indem ich Ihre Einigungsgespräche, über die Sorge- und Umgangsregelung wenn es um Ihre Kinder geht, moderiere. Ihnen Möglichkeiten der Gestaltung aufzeige, entsprechend Ihrer momentanen Situation. Selbstverständlich ist eine Mediation möglich, wenn Sie das Beide wünschen.

Denn bei all Ihrer Wut und Trauer über die Situation der Trennung bleiben Sie ein Leben lang Eltern. Und Kinder die eine Trennung Ihrer Eltern erfahren, haben stets den Wunsch und das Recht Mama und Papa lieben zu dürfen. Sie zu treffen, mit Ihnen zu telefonieren, etwas zu unternehmen. Sowie Rat und Unterstützung zu erfahren wenn es um die Schule geht, ein Hobby entdeckt wird. Umarmung und Trost zu erleben von Beiden, wenn Freundschaften und die erste Liebe die Gefühlswelt Ihrer Kinder völlig auf den Kopf stellen. Auch bei der Wahl des zukünftigen Berufes, soll es Ihren Kindern möglich sein einfach Mama oder Papa anzurufen und darüber zu sprechen.

Umgangsrecht

Was bedeutet Umgangsrecht nach der Gesetzeslage BGB § 1684

  • „ Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil.“

  • „ Jedes Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“

Das Gesetz trifft keine Bestimmungen über die Ausgestaltung des Umgangsrechts.

Ihre Kinder dürfen und sollen (das Alter wird berücksichtigt) dazu gehört werden. Sie kommen zu einer einvernehmlichen Lösung. Das gibt Sicherheit, denn es wurden alle gehört und Jeder trägt diese Vereinbarung mit.

Die getroffenen Vereinbarungen können auf Wunsch aller verändert werden. Manchmal besteht dieser Wunsch, weil der Realitätsscheck gezeigt hat, dass manche getroffene Vereinbarung nicht praktikabel ist oder seine Gültigkeit verloren hat.

Wenn die Scheidung vollzogen wird haben diese Regelungen Bestand. Ebenfalls haben sie Bestand bei der Trennung der Eltern.

Umgangsrecht besteht unabhängig vom Sorgerecht.

Sorgerecht

Das Sorgerecht für das Kind beinhaltet:

  • Recht zur Pflege und Erziehung des Kindes

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Recht zur Bestimmung des Umganges mit dritten Personen

  • Vermögenssorge

Das Sorgerecht haben Eltern automatisch gemeinsam, wenn Sie zur Geburt des Kindes miteinander verheiratet waren. Nach der Scheidung bleibt diese Regelung bestehen. Nur in ganz seltenen Fällen wird das Sorgerecht einer Person nach der Scheidung übertragen. Nur in Ausnahmefällen soll das Familiengericht bemüht werden, das Sorgerecht zu klären.

Sind Mutter und Vater des Kindes zur Geburt nicht miteinander verheiratet beantragen Sie vor oder nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht. Trennen Sie sich und diese Einigung wurde versäumt gibt es seit 2013 die Regelung, dass der biologische Vater auch ohne Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht beantragen kann. Diesem Antrag wird statt gegeben.

Auch hier gilt Sorgerecht besteht unabhängig vom Umgangsrecht.

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