23 Mai SGB VIII § 42 – Inobhutnahme
Mehrfach wurde ich in letzter Zeit gefragt: Ob das Jugendamt einfach so, ein Kind aus der Familie nehmen kann? Fachspezifisch spricht man dann von Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Natürlich kann das Jugendamt nicht einfach so, es gibt ein Gesetz im Sozialgesetzbuch (SGB VIII Paragraph 42): "Das...