24 Mai BGB § 1626a – Elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern
Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind und gemeinsame Kinder haben, liegt das alleinige Sorgerecht per Gesetz bei der Mutter. Hier kann rasch gehandelt werden, indem Sie einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge (Sorgerecht) stellen. Die Sorgeerklärungen von Mutter und Vater müssen öffentlich beurkundet werden, was zum...